FAQ - Häufig gestellte Fragen und grundsätzliches über einen Pflegedienst und zum Leistungsangebot
F: Was ist ein ambulanter Pflegedienst und was kann er?
A: Ein ambulanter Pflegedienst ist eine Einrichtung die mobil arbeitet, also zu Kunden nach Hause kommt, um ältere und hilfebedürftige Menschen bei deren täglichen verichtungen zu unterstützen.
F: Kann jeder die Leistung von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen?
A: Ja und nein.
Der Pflegedienst kann jeden kostenlos Beraten, um einen Bedarf einschätzen zu können.
Besteht ein Pflegegrad können Leistungen in Anspruch genommen werden, besteht keiner kann der Pflegedienst bei der Beantragung unterstützen.
Besteht Bedarf bei medizinischer Unterstützung wie Medikamentengaben oder Verbandswechseln ist kein Pflegegrad notwendig. Das läuft über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege vom Hausarzt. Dazu berät ebenfalls der Pflegedienst.
F: Kann ich einen Pflegedienst beispielsweise für Medikamentengabe und einen anderen zur Unterstützung bei der Hauswirtschaft haben?
A: Ja und nein. Im Prinzip ist es möglich, ein Pflegedienst teilt sich in der Regel ungern die Arbeit mit anderen Pflegediensten. Auch bei der Kranken- Pflegekasse muss dies angezeigt sein, weil ansonsten nachfragen erfolgen. In speziellen Fällen ist es möglich.
F: Ich benötige Unterstützung bei der Einnahme von Medikamenten, kostet mich das was?
A: Für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:
- für jede Verordnung 10 Euro, in der Regel 2 pro Jahr. Erst + Folge Verordnung
- Wundverbände benötigen monatliche Verordnungen
- für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten
F: Wer übernimmt die Kosten wenn ich einen Pflegegrad habe und gepflegt werde?
A: Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kranken- bzw. Pflegekasse ab. Es wird ein Leistungsnachweis geführt auf dem Mitarbeiter ihre erbrachte Leistung abzeichnen, anhand des Leistungsnachweises wird der Kranken- bzw. Pflegekasse die Leistung entsprechend in Rechnung gestellt. Was dem Kunden privat in Rechnung gestellt wird, sind die Investitionskosten, diese können 4 bis 8 % vom Gesamtbetrag betragen, diese werden immer privat in Rechnung gestellt.
Übersteigen die erwünschten und erbrachten Leistungen das Budget des Pflegegrades werden diese Kosten privat in Rechnung gestellt.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten auch diese kosten gering zu halten. Darüber werden Sie im Rahmen des Erstgesprächs umfassend beraten.
F: Wird ein Vertrag mit dem Pflegedienst geschlossen?
A: Der Pflegedienst darf die Arbeit erst aufnehmen, wenn ein Pflegevertrag geschlossen worden ist. Dieser beinhaltet wichtige Bestandteile wie Datenschutz, Schweigepflichtsentbindung gegenüber Ärzten, rechte und Pflichten des Pflegedienstes wie auch der Kunden gegenüber dem Pflegedienst.
Der Pflegevertrag zusammengfasst:
Wer, wo und wann?
- Anschrift des Kunden sowie des Pflegedienstes mit Festsetzung ab wann der Pflegevertrag gültig ist. In der Regel auf unbeschränkte Zeit
- Es muss ein Kostenvoranschlag mit gemeinsam besprochenen Leistungen angeheftet sein
Was darf der Pflegedienst alles mit diesem Pflegevertrag?
- Der Pflegedienst darf sich Information beim Hausarzt einholen, das sind Diagnosen, Allergien sowie angeordnete Medikamente.
- Im Namen des Kunden Verordnungen häuslicher Krankenpflege beantragen. Dieser muss durch den Kunden unterschrieben werden, bevor er der Kasse zur Genehmigung eingereicht wird.
- Im Rahmen des Datenschutzes die Daten des Kunden erheben, abspeichern und den Mitarbeitern mitteilen.
- Der Pflegedienst verpflichtet sich die Versorgung des Kunden sicherzustellen.
Rechte und Pflichten durch den Pflegevertrag
- Der Pflegedienst verpflichtet sich anhand des Pflegevertrags die Versorgung des Kunden sicherzustellen und entsprechend eine Dokumentation führt.
- Sollte der Pflegedienst die Versorgung nicht weiter gewährleisten können muss dieser dem Kunden einen Monat Zeit geben einen anderen Pflegedienst zu finden und bis dahin weiter versorgen.
- Eine Kündigung von heute auf morgen durch den Pflegedienst ist nicht möglich.
- Ist der Kunde mit der Versorgung des Pflegedienstes nicht zufrieden kann dieser den Pflegevertrag von heute auf morgen Kündigen und den Pflegedienst wechseln.
- Fairerweise gibt man dem Pflegedienst etwas Vorlauf da dieser Tourenpläne erstellt die mit viel Arbeit verbunden sind.